// Interview zum Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen (mit Willi Zitzmann)

Ist mein privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Kölner Grundstückseigentümer stellen. Denn der neue § 61a im Landeswassergesetz von NRW besagt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen.

WIE SAH DAS GESETZ DER ALTEN LANDESREGIERUNG AUS?

Das Gesetz der alten Landesregierung (§ 61a LWG NRW) sah vor, die Grundstücksentwässerungsanlagen in einer von den kommunalen Abwasserentsorgungsverantwortlichen (z.B. Köln – die Steb) festgelegten Frist auf Dichtheit untersuchen zu lassen.

WESHALB HAT DER LANDTAG DIESES GESETZ WIEDER ABGESCHAFFT?
Die Formulierung ist so nicht richtig, denn der Umweltausschuss des Landtages hat nur empfohlen, bis zu einer eventuellen Neuregelung des § 61a die Umsetzung auszusetzen.

WIE IST DIE MOMENTANE GESETZESLAGE? WAS HAT DIE NEUE ROT-GRÜNE KOALITION DIESBEZÜGLICH VOR?
Momentan ist der § 61a in seiner vorhandenen Fassung gültig und in Kraft. Die neue rot-grüne Landesregierung hat sich zu einer Gesetzesnovelle noch nicht offiziell geäußert.

WIE WIRD DIE GESETZGEBUNG IHRER MEINUNG NACH IN ZUKUNFT AUSSEHEN?
Ich denke, an der Grundaussage des § 61a (Dichtheit der Kanäle) wird sich auch in einer möglichen Neufassung nichts ändern. Änderungen wird es, meines Erachtens nach, nur bei den Fristen und der zugrunde zu legenden Abwassermenge geben. Das heißt, dass die Größe des Hauses bzw. des Grundstückes einen gewissen Einfluss haben wird.

WIE SOLLEN SICH DIE IMMOBILIENBESITZER VERHALTEN?
Ich empfehle den Immobilienbesitzern, nicht nur im Interesse des Umweltschutzes sondern auch im Interesse der Werterhaltung der Immobilie diese Untersuchungen der Grundstücksleitungen in nächster Zeit durchführen zu lassen, spätestens aber im Zuge von Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten. Im Augenblick stehen noch Kapazitäten bei allen Anbietern zur Verfügung und günstige Pauschalpreise.

In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt.
Der Hahnwald liegt in solch einer Wasserschutzzone (Fristengebiet I). Dies bedeutet, dass die Prüfung bis zum 31.12.2011 erfolgt sein muss, wenn:

  • es sich um betriebliche oder gewerbliche Abwässer handelt und die Kanäle VOR dem 01.01.1990 errichtet worden sind.
  • es sich um private Abwasserkanäle mit häuslichem Abwasser handelt und diese VOR dem 01.01.1965 errichtet worden sind.

Andernfalls gilt die Frist bis zum 31.12.2015. Dies dürfte für die meisten Gebäude im Hahnwald zutreffen, demzufolge ist also keine Eile geboten. Angebote können sorgfältig geprüft und verglichen werden.

Unter dem folgenden Link können Sie aber individuell für Ihr Grundstück einen Grundstücks-Check vornehmen: http://www.steb-koeln.de/grundstueck.html

stadtbewaesserungsbetr

Unter dem Motto ‘JOT für Kölle’ sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR federführend für die Einhaltung der Fristen zur Überprüfung der Abwasserleitungen zuständig. Die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR – kurz StEB genannt – sind ein modernes und innovatives Kommunalunternehmen und beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen Fachrichtungen. Aufgabe der StEB sind die Abwasserbeseitigung, der Hochwasserschutz und die -vorsorge sowie die Unterhaltung der Gewässer und deren Ausbau.

Auf der Website der StEB erhalten Sie umfangreiche Informationen über die gesetzlichen Vorschriften der Dichtheitsprüfung, den Ablauf sowie über die zugelassenen Unternehmen (die Sachkundigen) für eine eventuell notwendige Sanierung. Außerdem finden Sie Hinweise, wie Sie sich gegen unseriöse Praktiken von sogenannten Kanalhaien schützen können.

Folgen Sie einfach diesem Link für weiterführende Informationen: http://www.steb-koeln.de/dichtheitspruefung.html